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OLG Koblenz, 24.08.2020 - 12 U 552/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- notar-drkotz.de
Wohnrechtlöschung - Bereicherung des Grundstückseigentümers
- familienrecht-deutschland.de
Schenkungsrecht; Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers; Schenkungsrückforderung eines Sozialhilfeträgers wegen nicht gedeckter Kosten einer Seniorenheimunterbringung; Bewertung der Bereicherung eines Grundstückseigentümers nach unentgeltlicher Bewilligung der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Bewertung der schenkweisen Bewilligung der Löschung eines Wohnrechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 09.04.2018 - 15 O 266/16
- OLG Koblenz, 24.08.2020 - 12 U 552/18
Papierfundstellen
- FamRZ 2021, 104
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.10.1999 - X ZR 69/97
Eintritt der Bedürftigkeit des Schenkers
Auszug aus OLG Koblenz, 24.08.2020 - 12 U 552/18
Hinsichtlich der rechtlichen Bemessungsgrundsätze bei der Bewertung des lebenslänglichen Wohnungsrechts, von dessen Gewährung die Beklagte durch die unentgeltlich erlangte Löschungsbewilligung befreit wurde, geht der Senat mit der Rechtsprechung des BGH (NJW 2000, 728 ) davon aus, dass der Wert der Bereicherung nicht im Wert des Wohnrechts für den Wohnberechtigten als solchem, sondern nur in der Erhöhung des Verkehrswerts des Grundstücks bei Wegfall des Wohnrechts liegt, da nur der sich hieraus ergebende Wertzuwachs dem Beschenkten zugutekommt.
- LSG Baden-Württemberg, 13.04.2022 - L 2 SO 3659/20
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Einkommenseinsatz - Wohnungsrecht - Erlöschen …
Hinsichtlich der rechtlichen Bemessungsgrundsätze bei der Bewertung des lebenslänglichen Wohnrechts, von dessen Gewährung die Klägerin durch die unentgeltlich erlangte Löschungsbewilligung befreit worden sei, gehe die Rechtsprechung des BGH davon aus, dass der Wert der Bereicherung nicht im Wert des Wohnrechts für den Wohnberechtigten als solchen, sondern nur in der Erhöhung des Verkehrswertes des Grundstücks bei Wegfall des Wohnrechtes liege, da nur der sich hieraus ergebende Wertzuwachs dem Beschenkten zugutekomme (mit einem Hinweis auf OLG Koblenz, Urteil vom 24. August 2020 - 12 U 552/18 - juris; BGH Urteil vom 17. April 2018 - X ZR 65/17 -,BGHZ 218, 227 bis 235).